Damit alles reibungslos läuft und unsere schöne Scheune auch für die nächsten Nutzer bereit stehen kann, gilt unsere altuelle Hausordnung:
FEUER
Das Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Wunderkerzen, Feuerwerken und anderen brennbaren Gegenständen ist in den Innenräumen ausdrücklich nicht gestattet. Feuerwerke,
Pyrotechnik, Fackeln, o.Ä. im Freien (Parkplatz/Garten) sind nicht gestattet. Bei Missachtung berechnen wir ausnahmslos eine Pauschale von 450,00 €.
Wenn Mieter oder Veranstalter Räume selber für Ihre Feier/Veranstaltung ausstatten, dann dürfen nur schwer entflammbare Gegenstände/Materialien verwendet werden und diese müssen sicher
eingebracht/angebracht werden. Stehende Kerzen müssen in Gläsern positioniert werden. Wir bitten in den Sommermonaten und bei extremer Trockenheit sämtliche Feuerquellen in den Außenbereichen zu
vermeiden.
KONFETTIKANONEN
Das Zünden von Konfettikanonen, Schaumpistolen oder vergleichbaren Shootern mit Konfettiähnlichen Inhalten sind nicht gestattet! Für den dadurch aufkommenden Mehraufwand in der Reinigung
berechnen wir ausnahmslos eine Pauschale von 300,00€.
DEKORATION
Dekorationen wie Wimpelketten, Ballons oder Lampions dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen angebracht werden. In die Betonwände und Holzbalken dürfen ohne vorherige Absprache mit dem
Vermieter keine Schrauben oder Nägel platziert werden. Es dürfen keine externen Möbel/Tische/Aufbauten in der Scheune verwendet werden (Wir stellen
ausreichend Mobiliar zur Verfügung). Extern angebrachte Deko/Floristik muss nach Veranstaltungsende vollständig entfernt werden.
Bahnen-Zelte, Nagelbalken und Strohballen als Sitzelemente sind im Garten und in der Scheune nicht gestattet.
LAUTSTÄRKE
Wir bitten um rücksichtsvollen Umgang mit übernachtenden Gästen. Daher muss ab 22:00Uhr auf Musik und laute Unterhaltungen in den Außenbereichen verzichtet werden. Spätestens ab 00:00 Uhr bitten
wir Sie die maximal Lautstärke im Innenraum auf 65db zu regulieren. Der Veranstalter verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften zum Lärmschutz einzuhalten. Die Musiklautstärke ist so zu
regeln, dass Anwohner nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die Location behält sich vor, bei Überschreitungen einzuschreiten oder die Lautstärke durch das Personal anpassen zu lassen. Etwaige
Bußgelder oder Beschwerden durch Dritte gehen zu Lasten des Veranstalters.
TIERE
Tiere (Hunde, Katzen, Minischweine, etc.) dürfen mitgeführt werden, sich jedoch ausschließlich angeleint auf dem Gelände bewegen.
RAUCHEN
Es besteht in allen Innenräumen des Siechhaus grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet, hier sind ausreichend
Aschenbecher vorhanden. Nicht ordnungsgemäß entsorgte Zigarettenstummeln müssen nach der Veranstaltung aufgesammelt und entsorgt werden.
GELÄNDE
Es dürfen nur die angemieteten Veranstaltungsbereiche genutzt werden. Flächen, die mit einem Warn- oder „Betreten verboten!“ Hinweis versehen sind, dürfen nicht betreten werden! Die Nutzungs des
Bauern-Gartens (Cafébetrieb) für Fotoshootings muss mit der Caféinhaberin (Wibke Dreesbach) abgeklärt werden. Die Parkplätze sind keine Veranstaltungsfläche.
PARKEN
Es sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Wir bitten dennoch um bedachtes und rücksichtsvolles Parken. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den hierfür gekennzeichneten Flächen gestattet.
Einfahrten müssen freigehalten werden. Anhänger, Wohnwagen, LKW, Transporter, o.Ä. dürfen auf dem Gelände nicht geparkt werden.
Auf der B265 und in den Feldwegen (Richtung Oberelvenich/Rövenich) herrscht absolutes Halteverbot. Falsch parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
BILDRECHTE / Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen, die in der Location erstellt werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters für kommerzielle oder werbliche Zwecke verwendet werden.
Bei jeder Veröffentlichung ist die Location als Aufnahmeort deutlich zu nennen (@siechhaus).