Hausordnung 2024

Damit alles reibungslos läuft und unsere schöne Scheune auch für die nächsten Nutzer bereit stehen kann, gilt unsere altuelle Hausordnung:

FEUER
Das Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Wunderkerzen, Feuerwerken und anderen brennbaren Gegenständen ist in den Innenräumen ausdrücklich nicht gestattet. Bei Missachtung berechnen wir ausnahmslos eine Pauschale von 150,00€.
Wenn Mieter oder Veranstalter Räume selber für Ihre Feier/Veranstaltung ausstatten, dann dürfen nur schwer entflammbare Gegenstände/Materialien verwendet werden und diese müssen sicher eingebracht/angebracht werden. Feuerwerke im Freien (Parkplatz/Garten) sind nicht gestattet. Wir bitten in den Sommermonaten und bei extremer Trockenheit sämtliche Feuerquellen in den Außenbereichen zu vermeiden.


KONFETTIKANONEN
Das Zünden von Konfettikanonen, Schaumpistolen oder vergleichbaren Shootern mit Konfettiähnlichen Inhalten sind nicht gestattet! Für den dadurch aufkommenden Mehraufwand in der Reinigung berechnen wir ausnahmslos eine Pauschale von 200,00€.


DEKORATION
Dekorationen wie Wimpelketten, Ballons oder Lampions dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen angebracht werden. In die Betonwände und Holzbalken dürfen ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter keine Schrauben oder Nägel platziert werden. Mitgebrachte Möbel/Aufbauten müssen mit entsprechendem Bodenschutz ausgestattet sein. Extern angebrachte Deko muss nach Veranstaltungsende vollständig entfernt werden.


LAUTSTÄRKE
Wir bitten um rücksichtsvollen Umgang mit übernachtenden Gästen. Um unkontrolierte Lautstärke zu vermeiden, ist es nicht gestattet eigene Ton- und Lichtanlagen aufzubauen und zu betreiben - Speziell auf die Scheune abgestimmte Technikpakete müssen mit RKG-Event abgestimmt werden.  Ab 22:00Uhr muss auf Musik und laute Unterhaltungen in den Außenbereichen verzichtet werden. Spätestens ab 00:00 Uhr bitten wir Sie die maximal Lautstärke im Innenraum auf 65db zu regulieren.


TIERE
Tiere (Hunde, Katzen, Minischweine, etc.)  dürfen mitgeführt werden,  sich jedoch ausschließlich angeleint auf dem Gelände bewegen.


RAUCHEN
Es besteht in allen Innenräumen des Siechhaus grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet.


GELÄNDE
Es dürfen nur die angemieteten Veranstaltungsbereiche genutzt werden. Flächen, die mit einem Warn- oder „Betreten verboten!“ Hinweis versehen sind, dürfen nicht betreten werden!